Show notes
In unserer neuen Podcast-Folge geht es um die Frage, ob Provision zu zahlen ist, falls sich das vermittelte Geschäft wegen etwaiger Einfuhrzölle nicht mehr rechnet und gecancelt wird. Und weil das Thema so aktuell und wichtig ist, halten wir uns ausnahmsweise nicht an die 5-Minuten-Grenze, die wir uns gesetzt haben.
Weiterführende und zitierte Quellen:
- Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 8 Rn. 173 ff. zur Nichtausführung eines Geschäfts und den Provisionsfolgen
- BGH, Urt. v. 23.1.2014 – VII ZR 168/13: kein Provisionsanspruch, wenn Reiseveranstalter wg. Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl die Reise abgesagt wird
- BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 277/15 zur Provisionsrelevanz von rechtswidrigen hoheitlichen Eingriffen

