Show notes
"Darf der Handelsvertreter für Wettbewerber tätig werden?" - Die Tätigkeit für einen Konkurrenten ist der Kündigungsgrund Nummer 1 für fristlose Kündigungen. Im Gesetz ist die (Un-)Zulässigkeit aber nicht ausdrücklich geregelt. Grund genug, diese Frage in unserem Podcast zu behandeln.
Weiterführende Quellen:
- *Zitiertes Urteil des BGH (hochhackige Damenschuhe vs. sportliche Schuhe mit flachen Absätzen): Urteil vom 21.3.1966, VII ZR 116/64.
*zum Wettbewerbsverbot: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 6 Rn. 15 ff.

