Show notes
Wenn der Handelsvertreter den Vertrag schwer verletzt, kann der Unternehmer außerordentlich kündigen. Und umgekehrt gilt das gleiche für den Handelsvertreter. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist aber zeitlich begrenzt – zu langes Zögern kann zur Unwirksamkeit führen. Wie viel Zeit darf man sich nehmen, bevor man die Kündigung ausspricht? Darum geht es in Folge 7 unseres Podcasts.
Weiterführende Quellen:
- Zur außerordentlichen Kündigung: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap 12 Rn. 49 ff.
- BGH, Urteil v. 29.6.11 – VIII ZR 212/08 (keine 2-Wochen-Frist; Fristbeginn bei Dauerverstößen).

