Show notes
In seiner neuen Entscheidung zum Bürgschaftsrecht (Urt. v. 22.9.2020 - XI ZR 219/19, NJW 2020, 3649) klärt der BGH den jahrelangen Streit zu § 312 I BGB, ob dem Bürgen ein Verbraucherwiderrufsrecht zusteht.
In dieser Folge analysieren wir die Entscheidung und beschäftigen uns insbesondere mit der schwierigen Auslegung des Wortes "entgeltlich" in § 312 I BGB.
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